[ Auszug: (1) Sind die Erben gegenseitig oder sind für einen von ihnen die übrigen
als Ersatzerben eingesetzt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass sie nach
dem Verhältni ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]